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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den vorliegenden Internetauftritt https://www.alpinium.bayern.de/index.html
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Website ist derzeit nur teilweise mit der BayBITV vereinbar, wird jedoch einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und hinsichtlich den Anforderungen der BayBITV angepasst.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßige Belastung, die nach Paragraf (§)1 Absatz 4 der BayEGovV geltend gemacht wird:
Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.
Diese Methode beruht auf einer Selbstbewertung.
(siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission)
Die Erklärung wurde zuletzt am 12.12.2022 überprüft.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter alpinium@reg-schw.bayern.de Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter alpinium@reg-schw.bayern.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Alpinium - Zentrum Naturerlebnis Alpin
Kirchgasse 2,
87538 Obermaiselstein
Telefon: 0821 3273465
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie unter folgendem Link die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayBITV
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html